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Aktuelle Aushänge: Chemie im Garten

Bitte keine Chemie im Kleingarten!
Sie heißen Roundup Express Unkrautfrei, Neudorf Unkrautlos Speed, Wolf Garten 2-in-1 Un-krautvernichter Plus. Sie lassen sich bequem im Internet kaufen, stehen im Baumarkt oder Gartenfachhandel bereit oder sind sogar noch im eigenen Garten vorhanden. Sie vernichten zuverlässig Moos im Rasen oder radieren Wildkräuter aus. Sie haben aber einen gewichtigen Nachteil: Ihr Einsatz im Kleingarten ist verboten und schlecht für die Umwelt. Egal, ob auf der Packung steht „ohne Glyphosat“ oder nicht…


Denn die Gartenordnung regelt es eindeutig unter Punkt 2.5:
„Die Anwendung von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln (Herbizide) ist prinzipiell zu unterlassen. […] Auf Gemeinschaftsflächen dürfen chemische Pflanzenschutzmittel (PSM) nur von Personen ausgebracht werden, die im Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz sind. Auf Wegen und Plätzen, egal ob innerhalb oder außerhalb des Gartens, ist der Einsatz jeglicher chemischer PSM verboten, ebenso der Einsatz von anderen Stoffen zur Unkrautbe-kämpfung (Salz, Essig, Reinigungsmittel etc.)!“
Die Anwendung von chemischen Schädlings- und Unkrautvernichtungsmitteln ist in Kleingär-ten und in der gesamten Kleingartenanlage verboten. Gleiches gilt für Rasendünger mit Un-kraut- und Moosvernichtern.
Warum keine Chemie? Sie tötet auch nützliche Pflanzen und Tiere, überträgt sich auf Nachbargrundstücke, vergiftet das Grundwasser, landet auf Obst, Ge-müse und Kräutern und wirkt nur kurz.
Wie Ihr Euren Garten trotzdem achtsam pflegen könnt? Dafür gibt es Tipps z.B. in der Anlage 1 der Rahmenkleingarten-ordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.

https://www.lsk-kleingarten.de/wp-content/uploads/2022/03/RKO-Anlage-1.pdf